Informationen für Arbeitgeber*innen
Versorgungsordnung
Wie Sie wissen, kann der Arbeitnehmer künftigen Entgeltansprüchen in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Wird für den Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung durchgeführt, dann stehen Sie als Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein. So sieht es das Betriebsrentengesetz vor.
Das bedeutet, dass Sie als Arbeitergeber bei Nichterfüllung der zugesagten Leistung in der Nachschusspflicht sind. Die gleiche Problematik kann entstehen, wenn Sie als Arbeitgeber bei Neueinstellung einen bestehenden bAV – Vertrag (Zusage) übernehmen.
Als Arbeitgeber muss ich mir daher die Frage stellen, welches Instrumentarium ich einsetzen kann, um die Haftung des Unternehmens zu minimieren.
Die Lösung: Eine klare Struktur im Unternehmen schaffen!
Schon für den ersten Vertrag einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sollte eine klare Struktur geschaffen werden. Eine schriftliche Anweisung, wie im Ihrem Unternehmen die Entgeltumwandlungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geregelt wird. Man spricht von einer Versorgungsordnung (VO).
Sollte eine VO in Ihrem Unternehmen noch nicht bestehen, kann diese nachträglich in das Unternehmen eingebracht werden.
Welche Gründe sprechen für eine Versorgungsordnung!
Eine Regelung der bAV durch Einführung einer Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie vermeidet Haftungsrisiken des Arbeitgebers und trägt so zur geordneten Organisation der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen bei.
Wenn klare Regelungen für alle gelten, steigen im zweiten Schritt auch Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Ich kooperiere bei der rechtlichen bAV - Beratung (Versorgungsordnung) mit spezialisierten Rechtsberatern.
Ich bespreche zunächst mit Ihnen, wie Sie Ihr betriebliches Versorgungswerk für die Mitarbeiter aufbauen können. Die Erstellung einer passgenauen Versorgungsordnung wird von dem beauftragten Rechtsberater umgesetzt.
Service für Ihr Unternehmen
Versicherungsmaklervertrag
Im Rahmen unseres Maklermandats werden wir von Ihnen beauftragt, die betrieblichen Altersvorsorgeverträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzusetzen.
Servicevereinbarung
Inhalt dieser Servicevereinbarung sind solche Leistungen, die der Versicherungsmakler für den Auftraggeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt, ohne dass diese zu den gesetzlichen Aufgaben des Versicherungsmaklers gehören.
5 Gründe für eine Servicevereinbarung:
- Erhöhung der Produktivität:
Durch Outsourcing können Unternehmen mehr Zeit und Ressourcen für ihre Kernaufgaben nutzen und dadurch ihre Leistung verbessern.
- Verringerung der Abhängigkeit von Fachkräften:
Outsourcing ermöglicht es Unternehmen, auf die Expertise von spezialisierten Dienstleistern zurückzugreifen, ohne selbst qualifiziertes Personal einstellen oder schulen zu müssen.
- Reduktion der Komplexität:
Outsourcing reduziert die Anzahl der internen Prozesse und Strukturen, die ein Unternehmen verwalten muss, und vereinfacht somit das Management.
- Erhöhung der Flexibilität:
Outsourcing erlaubt es Unternehmen, schnell auf Veränderungen im Markt oder in der Nachfrage zu reagieren, indem sie Leistungen nach Bedarf anfordern oder anpassen können.
- Einsparen von Kosten:
Outsourcing kann die Kosten für Personal, Sach- und Kapitalaufwand senken, indem es fixe Kosten in variable Kosten umwandelt, die nur bei Inanspruchnahme der Leistung anfallen.
Mehr Informationen zum bAV - Management hier!
Experte für Experten
Als Experte in den Bereichen betriebliche Altersvorsorge (bAV) stehe ich Ihnen mit meinem umfangreichen Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Ihnen individuelle Lösungen anzubieten, die Ihre finanzielle Zukunft absichern und Ihre geschäftlichen Interessen schützen.
Mit meiner Expertise in der betriebliche Altersversorgung unterstütze ich Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Vorsorgepläne für Gesellschafter Geschäftsführer*innen sowie ihren Mitarbeitern*innen zu entwickeln und umzusetzen. Zudem biete ich umfassende Beratung und maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Gewerbe- und Privatkunden an.
Mein Fokus liegt dabei stets auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem exzellenten Kundenservice. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um mehr über meine Leistungen zu erfahren. Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und Ihre Risiken abzusichern!
Ihr Telefontermin
Gerne spreche ich mit Ihnen über die Möglichkeiten und Umsetzung einer Servicevereinbarung. Ich schlage Ihnen vor, Ihren persönlichen Telefontermin zu vereinbaren.
Falls Sie im Vorfeld spezifische Punkte besprechen möchten, nutzen Sie im Buchungsformular die Pos. "Nachricht".
Ihre schriftliche Anfrage
Ihr Berater
Als Geprüfter Unternehmensberater im Fachbereich der bAV sorge ich dafür, dass meine Mandanten einfach mehr aus Ihrer bAV herausholen. Meine Spezialität ist es, zeitgemäße und kapitalmarktorientierte bAV Lösungen für Gesellschafter Geschäftsführer aufzubauen.
Wir arbeite mit fast allen namhaften Versicherern im Rahmen einer Kooperation zusammen. Dadurch ist unsere Beratungsleistung objektiv und transparent. Unsere bAV Lösungen werden i.d.R. ohne Abschluss- und Vertriebskosten angeboten.
Seit über drei Jahrzehnten fühle ich mich berufen, diesen Job auszuüben.
Ich lebe im drei Ländereck, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Eine großartige und schöne Landschaft, geprägt von Industrie und mittelständischen Unternehmen.
Meine Leidenschaft ist Fahrrad fahren am Rhein und kochen. Am liebsten selbstgemachte Pasta in allen Variationen
Seit über 30 Jahren bAV Berater- Gepr. Unternehmensberater bAV (iofc)
- Unabhängiger Versicherungsmakler
- Gesellschafter Geschäftsführer (CEO)
Geprüfter
Unternehmensberater bAV (iofc)
Dieter Krämer